Mit der im Landtag verabschiedeten Resolution:
"dass das Bundesdenkmalamt ganze Ortsteile von Hallstatt ("Ensembles" ) nur dann unter Denkmalschutz stellen darf, wenn zuvor mit der Gemeinde und den betroffenen Hauseigentümerinnen und -eigentümern ein Einvernehmen über den Umfang des Denkmalschutzes hergestellt wurde" ,
ist die Sache nun vom Tisch und in der Schublade, wo sie in Güte verstauben darf.
Dies ist als ein schöner und seltender Sieg für die Bürger und ihre Rechte.
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